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Die Start-up BW Innovation Fonds GmbH & Co. KG („Beteiligungsfonds“) ist ein intern verwalteter AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlicht als solche die folgenden Informationen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor ("SFDR").
Artikel 3 SFDR ─ Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH als geschäftsführende Kommanditistin des Beteiligungsfonds (die „MBG") berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb des Anlageentscheidungsprozesses, soweit diese relevant sind. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der SFDR sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Beteiligungsfonds haben können. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation auswirken. Wenn bei der Due-Diligence-Prüfung potenzieller Anlagen ein Nachhaltigkeitsrisiko identifiziert wird, entscheidet die MBG in Anbetracht der spezifischen Situation und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ob sie auf die Investition verzichtet oder die Investition zusammen mit geeigneten Maßnahmen zur Minderung des jeweiligen Nachhaltigkeitsrisikos tätigt. Die MBG überprüft ihre Richtlinien in Bezug auf den Beteiligungsfonds regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue und aufkommende Risiken sowie die Bedenken der Anleger berücksichtigt werden. Derzeit rechnet die MBG nicht mit einem negativen Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Beteiligungsfonds.
Artikel 4 SFDR – Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
Der Beteiligungsfonds berücksichtigt bei seinen Anlageentscheidungen keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter "Nachhaltigkeitsfaktoren" sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Bestechungsbekämpfung zu verstehen. Der Beteiligungsfonds verwendet keine Nachhaltigkeitsindikatoren. In Anbetracht der zahlreichen Rechtsunsicherheiten, die derzeit mit der Anwendung der Bestimmungen der SFDR und der Regulatory Technical Standards (RTS) – insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und des daraus resultierenden Verwaltungsaufwands – bestehen, sieht sich der Beteiligungsfonds nicht in der Lage, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen im Sinne von Art. 7 SFDR zu berücksichtigen. Die MBG wird die Entwicklung solcher Vorschriften und Standards laufend beobachten und überprüfen sowie eine Änderung erwägen, sobald (i) sich unter den Marktteilnehmern eine bewährte Praxis entwickelt hat, (ii) es klare Leitlinien der Behörden für die Anwendung der Regelungen gibt und (iii) die Folgen einer Verpflichtung zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für die MBG hinreichend klar sind.
Artikel 5 – Vergütungspolitik
Als registrierter (intern verwalteter) alternativer Investmentfonds im Sinne des KAGB hat der Beteiligungsfonds keine Vergütungsrichtlinien oder -politik und muss diese nach dem KAGB auch nicht haben. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung nicht berücksichtigt.
Artikel 10 SFDR – Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale
Die Start-up BW Innovation Fonds GmbH & Co. KG („Beteiligungsfonds“) ist ein intern verwalteter AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlicht als solcher die folgenden Informationen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (die "SFDR").
Zusammenfassung
Dieses Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, hat aber kein nachhaltiges Anlageziel.
Es wurde kein Referenzwert für die Erreichung der durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale festgelegt.
Welche ökologischen und/oder sozialen Kriterien werden durch dieses Finanzprodukt beworben?
Die Gesellschaft darf nicht in Portfolio-Gesellschaften investieren, die in einem der folgenden Bereiche tätig sind oder die direkt oder indirekt ein anderes Unternehmen kontrollieren, das in einem der folgenden Bereiche tätig ist:
- (i) Produktion oder Handel von kontroversen Waffen oder wichtigen Komponenten hiervon (nukleare Waffen und radioaktive Munition, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen, Streubomben, Anti-Personen Minen, angereichertes Uran)
- (ii) Atomkraftwerke (ausgenommen Maßnahmen, die im Bestand Umweltgefahren mindern) sowie Minen mit Uran als wesentlicher Gewinnung
- (iii) Prospektion, Exploration und Abbau von Kohle, wesentlich mit Kohle befeuerte Kraftwerke
- (iv) Nicht-konventionelle Prospektion, Exploration und Abbau von Öl aus Ölschiefer, Teer- oder Ölsanden
- (v) Anbau und Verarbeitung von Tabak
- (vi) Kontroverse Formen des Glücksspiels
- (vii) Geschäftstätigkeiten, die Pornografie beinhalten
- (viii) Klonen von Menschen
- (ix) Handel mit GMOs (Genmodifizierte Organismen) oder Forschung und Entwicklung mit Bezug zu GMOs oder
- (x) Illegale wirtschaftliche Tätigkeiten
Werden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Der Beteiligungsfonds berücksichtigt bei seinen Anlageentscheidungen keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter "Nachhaltigkeitsfaktoren" sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Bestechungsbekämpfung zu verstehen. Der Beteiligungsfonds verwendet keine Nachhaltigkeitsindikatoren. In Anbetracht der zahlreichen Rechtsunsicherheiten, die derzeit mit der Anwendung der Bestimmungen der SFDR und der Regulatory Technical Standards (RTS) – insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und des daraus resultierenden Verwaltungsaufwands – bestehen, sieht sich der Beteiligungsfonds nicht in der Lage, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen im Sinne von Art. 7 SFDR zu berücksichtigen. Die MBG wird die Entwicklung solcher Vorschriften und Standards laufend beobachten und überprüfen sowie eine Änderung für den Beteiligungsfonds erwägen, sobald (i) sich unter den Marktteilnehmern eine bewährte Praxis entwickelt hat, (ii) es klare Leitlinien der Behörden für die Anwendung der Regelungen gibt und (iii) die Folgen einer Verpflichtung zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für die MBG hinreichend klar sind.
Welche Anlagestrategie verfolgt dieses Finanzprodukt?
Der Zweck der Gesellschaft besteht im Aufbau und der Verwaltung von Beteiligungen an innovativen, wachstumsstarken technologieorientierten Unternehmen.
Worin bestehen die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden?
Die Anlagestrategie ist in § 3 des Gesellschaftsvertrages des Beteiligungsfonds ("LPA") beschrieben. Weitere verbindliche Elemente der Anlagestrategie finden sich in § 4 LPA. Die Anlagebeschränkungen sind in § 18 (2) und (3) LPA festgelegt.
Wie wird diese Strategie im Investitionsprozess kontinuierlich umgesetzt?
Im Bereich der Sektor-Ausschlüsse werden keine Investitionen getätigt. Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung und der laufenden Anlageverwaltung wird das Investmentteam für den Beteiligungsfonds fortlaufend überwachen, ob die Anlagebeschränkungen eingehalten werden und die Anlage der Strategie entspricht.
Wie werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet?
Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung und der laufenden Anlageverwaltung prüft das Investmentteam, ob ein potenzielles Portfolio-Unternehmen über eine gute Unternehmensführung verfügt.
Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant?
Der Beteiligungsfonds wird in vollem Umfang im Einklang mit seiner Anlagestrategie und seinen Anlagebeschränkungen investieren. Der Beteiligungsfonds wird keinen Teil seines Kapitals in eine andere Anlageklasse investieren.
Methoden und Due Diligence
Der Beteiligungsfonds berücksichtigt die geförderten Nachhaltigkeitsaspekte bei der Suche nach und der Due-Diligence-Prüfung bei neuen Portfoliounternehmen. Dabei wird das Investmentteam des Beteiligungsfonds initial und fortlaufend überwachen, ob die Anlagebeschränkungen eingehalten werden und ob die Anlage der Anlagestrategie entspricht. Der Beteiligungsfonds wird keine Investitionen in den ausgeschlossenen Sektoren tätigen, es sei denn, der Investoren-Beirat hat dies zuvor genehmigt. Entsprechend kann das Erreichen des beworbenen Zieles – keine Investitionen im Bereich der Sektor-Ausschlüsse – einfach nachvollzogen werden.
Datenquellen und -verarbeitung und Einschränkungen
Der Beteiligungsfonds ist teilweise auf die Informationen angewiesen, die von den Portfoliounternehmen während des Due-Diligence-Prozesses und danach bereitgestellt werden. Aufgrund der Art der Investitionen sind möglicherweise nicht immer vollständige Daten verfügbar. Die Informationen werden nur dann überprüft, wenn und soweit der Verdacht besteht, dass falsche Angaben gemacht wurden.