
ZUKUNFTSCHANCEN SICHERN
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt die Geschäftsentwicklung von Start-ups und jungen sowie kleinen mittelständischen Unternehmen erheblich. Um die Durststrecke gemeinsam zu überstehen, braucht es eine solide Finanzierung mit eigenkapitalähnlichen Mitteln.
Mit dem neuen Mezzanine-Beteiligungsprogramm steht für Baden-Württemberg die sogenannte Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die vom BMWi und BMF zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise aufgelegt wurden, zur Verfügung. Mit Unterstützung über die KfW sowie des Landes und der L-Bank bietet die MBG Baden-Württemberg für diese Zielgruppe ab sofort neue Möglichkeiten.
UNSER ANGEBOT
Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg wird bei der MBG ausschließlich als typisch stille Beteiligung mit einer Laufzeit von max. 7 Jahren umgesetzt. Aufgrund der Nachrangigkeit im Insolvenzfall stellt Sie einen stabilisierenden Finanzierungsbaustein dar, der sich positiv auf das Rating Ihres Unternehmens auswirken kann.
Möglicherweise können andere Intermediäre in Baden-Württemberg auch weitere EK-Formen wie eine Minderheitsbeteiligung oder Nachrangdarlehen mit Wandlungsrecht aus diesem Programm anbieten.
Bitte informieren Sie sich hierzu auch unter www.l-bank.de/mezzanine-bw bei der L-Bank.
Hier gehts zum Downloadbereich.
Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg
Beteiligungsbeträge |
öffentlich geförderte stille Beteiligungen bis T€ 800 |
Konditionen |
Typisch stille Beteiligungen:
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Förderfähige Maßnahmen |
Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel). |
Voraussetzungen |
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