Genussrechtsprogramm

Das Genussrechtsprogramm der MBG dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen. In Zusammenarbeit mit bei der KfW Mittelstandsbank bietet die MBG nachrangiges Genussrechtskapital an, das bei dem Unternehmen handelsbilanziell Eigenkapital, steuerlich aber Fremdkapital darstellt. Die MBG erhält von der KfW eine anteilige Refinanzierung des Genussrechtskapitals.

Zielgruppe

Stabile, ertrags- und bonitätsstarke Mittelstandsunternehmen aller Branchen, die ihre Zukunftsprojekte ausgewogen und zukunftssicher auf einer breiten Eigenkapitalbasis finanzieren wollen. Der Jahresumsatz sollte zwischen ¤ 5 Millionen und ¤ 150 Millionen liegen.

Höchstgrenzen

Genussrechtskapital ab ¤ 500.000 bis ¤ 2,5 Millionen in HGB-Eigenkapitalqualität. Die Höhe des Genussrechts orientiert sich an der Eigenkapital-Ausstattung des Unternehmens.

Förderung

Die Genussrechtsmittel können primär für Wachstumsmaßnahmen, Kapazitätserweiterungen, Investitionen oder zur Regelung der Unternehmensnachfolge eingesetzt werden. In Einzelfällen sind Umstrukturierungen der Passivseite möglich.

Voraussetzungen

  • Schlüssige Strategie
  • überzeugendes Management
  • nachhaltige Perspektive
  • stabile Ertragslage
  • Kein externes Rating erforderlich

Laufzeit

7 Jahre, eine vorzeitige Rückzahlung ist nicht möglich

Tilgung

endfällig

Auszahlung

100 %

Bearbeitungsgebühr

Einmalige Bearbeitungsgebühr der MBG 1 % des Genussrechtsbetrags, max. T¤ 25

Genussrechts-Vergütung

Die Vergütung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
  • Ausschüttung: Laufende Basisvergütung, aktuelle Konditionen siehe Beschreibung des KfW-Genussrechtsprogramms
  • Gewinnabhängige Zusatzausschüttung: Individuelle Festlegung zwischen Beteiligungsgesellschaft und Unternehmen; max. 5 % p. a. des Nominalbetrages

Unterlagen

  • Unternehmensexpose / Businessplan
  • Jahresabschlüsse der letzte 3 Jahre, akt. BWA (inkl. Summen- / Saldenliste), Übersicht Kapitaldienstverpflichtungen
  • Vermögensplanung, Plangewinn- und -verlustrechnung, Liquiditätsplan
  • Investitions- und Finanzierungsplan

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt der KfW zum Genussrechtskapitalprogramm entnehmen.

Info / Kontakt

Telefon / Mail: Ansprechpartner für Genussrechtsprogramm und Beteiligungskooperation Sparkassen / Volksbanken Raiffeisenbanken